Schweizer BVG-Vorsorge
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Das Schweizer BVG für Grenzgänger im Fokus

Was meinen Sie, wenn ich von der 2. Säule oder dem BVG spreche? Hinter diesen beiden Begriffen verbirgt sich das Schweizer Rentensystem… das für Nicht-Schweizer manchmal etwas undurchsichtig wirken kann! Sind Sie Grenzgänger oder im Ausland tätiger Arbeitnehmer in der Schweiz und haben Fragen zu den Rentenbeiträgen? In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles!

Ganz gleich, ob Sie gerade Ihre Karriere in der Schweiz beginnen oder kurz vor dem Ruhestand stehen: Um Ihre Zukunft sorgenfrei planen zu können, ist es unerlässlich, diese zentrale Säule der Schweizer Vorsorge zu verstehen. In diesem Artikel erklärt Ihnen b-sharpe alles über das BVG, auch bekannt als zweite Säule.

Was ist das schweizerische BVG?

Sofern Sie nicht in der Schweiz leben oder dort lange gearbeitet haben, sind Ihnen der Begriff „2. Säule“ oder die Abkürzung „BVG“ wahrscheinlich nicht geläufig. Lassen Sie uns das einmal klären!

Das BVG oder das Gesetz über die berufliche Vorsorge

Was ist das Gesetz über die berufliche Vorsorge (BVG)? Dieses Schweizer Gesetz regelt die Vorsorge (d. h. die Altersvorsorge). Es ist Teil des Drei-Säulen-Systems, des Schweizer Sozialversicherungssystems. Es zielt darauf ab, allen Schweizer Bürgern sozialen Schutz zu gewährleisten, insbesondere im Alter. Unabhängig davon, ob Sie den Schweizer Mindestlohn beziehen oder ein höheres Gehalt erhalten, betrifft Sie das BVG. Es basiert auf drei Säulen:

Das Drei-Säulen-System

Wenn das BVG die zweite Säule des Rentensystems in der Schweiz bildet, welche sind dann die anderen Säulen?

  • Die erste Säule betrifft die Grundsicherung, die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Sie wird durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie durch staatliche Zuwendungen finanziert. Sie garantiert allen in der Schweiz wohnhaften Personen ein Mindesteinkommen sowie eine Kranken- und Invalidenversicherung. Sie wird von den Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden verwaltet.
  • Die zweite Säule umfasst die berufliche Vorsorge und die Altersversicherung und wird durch das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (das berühmte BVG!) geregelt. Sie ist für alle Arbeitnehmer obligatorisch, die mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Dies gilt auch für Grenzgänger. Die Beiträge werden während des gesamten Erwerbslebens des Versicherten gezahlt.
  • Die dritte Säule: Dabei handelt es sich um die private Vorsorge. Diese ist freiwillig und ermöglicht es Einzelpersonen, ihre obligatorische berufliche Vorsorge zu ergänzen und sich ein Altersvorsorgevermögen aufzubauen. Dazu gehören also verschiedene Versicherungsprodukte wie Sparprodukte, Lebensversicherungen oder Anlagefonds.

Das BVG, auch als zweite Säule bezeichnet, kann mit seiner komplexen Funktionsweise und den bevorstehenden strukturellen Änderungen viele Fragen aufwerfen, insbesondere bei ausländischen Arbeitnehmern oder Grenzgängern in der Schweiz. 

Der Fall der Grenzgänger und der im Ausland tätigen Arbeitnehmer

Sind Sie Grenzgänger oder im Ausland tätige Schweizer? Auch wenn Sie nicht die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, fallen Sie unter das Schweizer Säulensystem und leisten Beiträge dazu.

Wer muss Beiträge an die BVG leisten?

 Wer zahlt Beiträge in die 2. Säule der Schweiz ein? Das BVG ist für alle Arbeitnehmer in der Schweiz obligatorisch, die älter als 17 Jahre sind und der AHV (also der 1. Säule) unterstehen. Das von ein und demselben Arbeitgeber gezahlte Jahresgehalt muss über dem vom Schweizer Bundesrat festgelegten Mindestbetrag liegen: Dies ist die BVG-Eintrittsschwelle. Im Jahr 2024 beträgt dieser Betrag 22’050 CHF.

Sie müssen Arbeitnehmer sein

  • Sie müssen bereits AHV-pflichtig sein (erste Säule)
  • Sie müssen mindestens 17 Jahre alt sein
  • Ihr Jahreslohn (von ein und demselben Arbeitgeber gezahlt) muss den vom Bundesrat festgelegten Mindestbetrag von CHF 21’330 pro Jahr übersteigen.

Ein Teil seines Gehalts wird jeden Monat abgezogen, um sein Altersguthaben aufzubauen, das von einer Pensionskasse verwaltet wird. Der Arbeitgeber leistet ebenfalls einen Beitrag in gleicher oder höherer Höhe. Dieses Guthaben wächst im Laufe der Jahre an und wird bei Eintritt in den Ruhestand anhand des derzeit auf 6,8 % festgelegten Umwandlungssatzes in eine Rente umgewandelt.

Wie hoch sind die BVG-Beiträge in der Schweiz?

Derzeit variiert die Höhe der Beiträge zur 2. Säule und liegt zwischen 7 % und 27 % des Bruttolohns. Der Arbeitgeber ist ebenfalls verpflichtet, sich daran zu beteiligen, und zwar mit mindestens 50 %.

Die verschiedenen Beitragsklassen des schweizerischen BVG

Die Beiträge zur 2. Säule (oder BVG) in der Schweiz variieren je nach Alter des Arbeitnehmers. Der Beitragssatz steigt mit zunehmendem Alter des Arbeitnehmers. Damit soll der Notwendigkeit Rechnung getragen werden, im Vorfeld des Rentenalters mehr Ersparnisse anzusammeln. Die Gesamtbeiträge werden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Derzeit gelten gemäß Schweizer Gesetz folgende Altersgruppen und Mindestbeitragssätze:

  1. 25 bis 34 Jahre: 7 % des versicherten Lohns
  2. 35 bis 44 Jahre: 10 % des versicherten Lohns
  3. 45 bis 54 Jahre: 15 % des versicherten Lohns
  4. 55 bis 64/65 Jahre: 18 % des versicherten Lohns

Diese Prozentsätze umfassen sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberbeitrag. Der Arbeitgeber muss mindestens genauso viel einzahlen wie der Arbeitnehmer, trägt jedoch in den meisten Fällen einen höheren Anteil bei. Unternehmen betrachten die Altersvorsorge mittlerweile als einen echten Vorteil im Personalwesen. Arbeitgeber, die bei der Altersvorsorge besonders großzügig sind, wirken auf Bewerber attraktiver und scheinen ihre Talente besser an sich binden zu können. 

Schweizer BVG: Wozu dienen diese Beiträge?

Beiträge der 2. Säule können in folgenden Fällen zurückerstattet werden:

  • Pensionierung: Altersrente für den Arbeitnehmer, Kinderrente
  • Tod: Witwenrente, Waisenrente
  • Invalidität: Invalidenrente (als Ergänzung zur AHV oder zur ersten Säule, d. h. der Kranken- und Invalidenversicherung), Kinderrente

Wie und unter welchen Umständen kann man seine BVG-Beiträge zurückerhalten?

Je nach Situation ist es möglich, seine Schweizer BVG-Beiträge zu beziehen. Als ausländischer Arbeitnehmer, der einen Teil seiner beruflichen Laufbahn in der Schweiz verbracht hat, müssen Sie bestimmte Schritte unternehmen, um Ihre Rente zu erhalten. Was den vorzeitigen Bezug aus der zweiten Säule betrifft, so unterliegt dieser bestimmten Bedingungen… Fassen wir zusammen: 

Ich gehe in den Ruhestand

Ihre berufliche Laufbahn neigt sich dem Ende zu, und nun ist es an der Zeit, Ihre wohlverdienten Rentenbeiträge in Anspruch zu nehmen. Herzlichen Glückwunsch! Es ist an der Zeit, Ihre zweite Säule, die berufliche Vorsorge (BVG), bei Ihrer Ausgleichskasse zu beantragen. Die angesparten Beträge können in Form einer Rente oder einer Kapitalauszahlung oder beidem bezogen werden. Sie haben die Wahl! Beachten Sie jedoch, dass diese Entscheidung endgültig ist.

Ein Tipp: Planen Sie vorausschauend! Die Bearbeitungszeiten der Krankenkassen können sich verlängern; Sie sollten Ihren Antrag daher rechtzeitig stellen, damit Sie die Leistungen pünktlich erhalten. 

Ich möchte einen größeren Einkauf tätigen

Wenn Sie eine größere Anschaffung tätigen möchten (wie beispielsweise den Kauf einer Immobilie), können Sie das Geld aus Ihrer 2. Säule bereits vor der Pensionierung nutzen. Dies gilt insbesondere für den Kauf eines Hauptwohnsitzes. Diese Regelung kann jedoch auch für die Tilgung einer Hypothek oder den Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugenossenschaft in Anspruch genommen werden.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es einige besondere Bedingungen gibt: 

  • Die Frage des Alters: Vor dem 50. Lebensjahr kann die gesamte 2. Säule bezogen werden. Nach dem 50. Lebensjahr ist der Betrag begrenzt.
  • Ein Antrag auf vorzeitigen Bezug ist nur alle fünf Jahre möglich. 
  • Bei verheirateten Paaren ist die Zustimmung des Ehepartners erforderlich
  • Im Falle eines Weiterverkaufs der betreffenden Immobilie müssen die aus der 2. Säule entnommenen Beträge zurückgezahlt werden

Möchten Sie Ihre 2. Säule vorzeitig für einen Immobilienkauf beziehen?

Wie kann man sein BVG vorzeitig beziehen? Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pensionskasse, die Sie um die Vorlage zahlreicher Unterlagen bitten wird (Finanzierungsbestätigungen der Bank, Finanzierungsplan, notarielle Bescheinigung usw.). Auch hier können die Bearbeitungszeiten relativ lang sein. 

Ich mache mich selbstständig

Sie geben Ihre Anstellung auf und fragen sich, ob es möglich ist, das über die 2. Säule der Schweizer Altersvorsorge angesparte Kapital zu beziehen? Wenn Sie sich selbstständig machen, sind Sie nicht mehr verpflichtet, Beiträge in die 2. Säule einzuzahlen. Sie können somit das bis dahin angesparte Kapital abheben. Auch hier gelten bestimmte Bedingungen: 

  • Der Antrag auf Auszahlung muss im Jahr nach Aufnahme Ihrer neuen selbstständigen Tätigkeit gestellt werden
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie im Handelsregister eingetragen sind
  • Bei verheirateten Paaren ist die Zustimmung des Ehepartners erforderlich

Was passiert, wenn ich die Schweiz verlasse?

Endet Ihr berufliches oder privates Leben in der Schweiz endgültig? Was passiert dann mit Ihrer BVG-Rente? Sie können Ihre gesamte 2. Säule nur dann vollständig beziehen, wenn Sie sich in einem Land ausserhalb der EU/EFTA niederlassen. Wenn Sie ein französisch-schweizerischer Grenzgänger sind, können Sie den obligatorischen Teil Ihrer BVG-Rente daher nicht abheben. Sie haben jedoch die Möglichkeit, den sogenannten überobligatorischen Teil freizugeben, bei dem es sich um die zusätzlichen Beträge handelt, die zu den Rentenbeiträgen hinzukommen. Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre Schweizer Rente abheben können.

Auf dem Weg zu einer Reform des BVG in der Schweiz?

Am 22. September 2024 werden die Schweizer über die von der Schweizer Regierung geplante Reform der beruflichen Vorsorge abstimmen, die der Bevölkerung aufgrund eines vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund beantragten Referendums zur Abstimmung vorgelegt wird. Diese Reform, die darauf abzielt, das Vorsorge- und Rentensystem an die demografische Entwicklung des Landes anzupassen, ist Gegenstand zahlreicher Debatten und erscheint auf den ersten Blick recht komplex. 

Änderungen bei der Berechnung des BVG

Was ist das Ziel dieser Reform? Sie zielt darauf ab, die Finanzierung des BVG (2. Säule) zu stärken, um das Niveau der Pensionskassen zu sichern. Zudem soll sie den Versicherungsschutz für Teilzeitbeschäftigte und Geringverdiener verbessern, indem die Einkommensuntergrenze, ab der ein Arbeitnehmer Beiträge in die 2. Säule leisten muss, gesenkt wird. Dadurch können mehr Schweizer Bürger im Rahmen des BVG versichert werden.

Der Rentenumwandlungssatz, der derzeit bei 6,8 % liegt, wird ebenfalls auf 6 % gesenkt. Langfristig wird es also zu einer Senkung der Renten kommen. Um diesen Rückgang auszugleichen, plant die Schweizer Regierung, der sogenannten «Übergangsgeneration», d. h. den Versicherten, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser BVG-Reform zwischen 50 und 65 Jahre alt sind, lebenslang einen Zuschlag zu zahlen.

Diese Reform zielt auch darauf ab, die Beitragssätze des BVG zu vereinfachen, die derzeit vier altersabhängige Sätze umfassen. Vorgeschlagen wird die Einführung von zwei Sätzen: einem Satz von 9 % für die Altersgruppe der 25- bis 44-Jährigen und einem Satz von 14 % für die Altersgruppe der 45- bis 65-Jährigen. Somit werden junge Erwerbstätige etwas mehr Beiträge zahlen, ihre älteren Kollegen hingegen etwas weniger. Das bedeutet, dass ältere Arbeitnehmer die Unternehmen aufgrund der reduzierten Beiträge weniger kosten werden. Das Ziel? Sie auf dem Arbeitsmarkt attraktiver zu machen. 

Reform des BVG: Was ändert sich für Grenzgänger?

Grenzgänger fallen ebenfalls unter das Schweizer Säulensystem. Daher würde das Inkrafttreten dieser Reform auch sie betreffen. Änderungen der Schwellenwerte oder der Umwandlungssätze werden sich somit langfristig auf die Höhe ihrer Rente auswirken. Das bedeutet, dass die in dieser Reform vorgesehenen Anpassungen der Beiträge oder Leistungen berücksichtigt werden müssen, um ihre künftige Rente richtig einschätzen zu können. Als Grenzgänger ist es daher unerlässlich, sich über die Entwicklungen im Vorsorgesystem und die bevorstehende Abstimmung über die BVG-Reform auf dem Laufenden zu halten.

Gut zu wissen: Angesichts der Komplexität des Schweizer Rentensystems wird oft empfohlen, sich von einem Experten beraten zu lassen, insbesondere als Grenzgänger, da diese Situation ganz besondere Besonderheiten mit sich bringt. Eine individuelle Beratung ermöglicht es Ihnen insbesondere, Ihre Altersvorsorge zu optimieren und gleichzeitig sicherzustellen, dass Sie die geltenden Vorschriften auf beiden Seiten der Grenze einhalten.

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