Grenzgänger in der Schweiz: Wie füllt man seine Steuererklärung in Frankreich aus?
- In welchem Land bzw. in welchen Ländern muss man Steuern zahlen, wenn man in der Schweiz arbeitet?
- In welchen Fällen muss eine Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz vorgelegt werden?
- Wann sind die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung?
- Welche Unterlagen muss man vorbereiten, um die Steuererklärung korrekt auszufüllen?
- Der b-sharpe-Leitfaden zum Ausfüllen der Steuererklärung in Frankreich
- Welchen EUR-CHF-Wechselkurs soll man für die Steuererklärung verwenden?
- Welche Bankkonten müssen angegeben werden?
- Fazit
Sind Sie Grenzgänger und müssen Ihre Einkünfte versteuern? Entdecken Sie unseren Leitfaden, der Ihnen hilft, Ihre Steuererklärung in Frankreich von A bis Z auszufüllen.
- In welchem Land bzw. in welchen Ländern muss man Steuern zahlen, wenn man in der Schweiz arbeitet?
- In welchen Fällen muss eine Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz vorgelegt werden?
- Wann sind die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung?
- Welche Unterlagen muss man vorbereiten, um die Steuererklärung korrekt auszufüllen?
- Der b-sharpe-Leitfaden zum Ausfüllen der Steuererklärung in Frankreich
- Welchen EUR-CHF-Wechselkurs soll man für die Steuererklärung verwenden?
- Welche Bankkonten müssen angegeben werden?
- Fazit
- Wichtiger Hinweis: Die in diesem Artikel enthaltenen Informationen dienen lediglich zu Informationszwecken. b-sharpe ist ein Online-Währungsumtauschdienst, und unsere Teams können Ihnen beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung nicht behilflich sein. Wir empfehlen Ihnen daher, sich an einen Steuerberater zu wenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Aktualisierung der Steuererklärung 2020 für die Einkünfte des Jahres 2019.
Für in Frankreich ansässige Personen hat die Steuererklärungssaison für das vergangene Jahr bereits begonnen. Auch in der Schweiz ansässige Personen mit Einkünften aus Frankreich sowie in der Schweiz arbeitende, aber in Frankreich ansässige Personen müssen ihre Steuererklärung einreichen. Wenn Sie sich fragen, wie Sie Ihre Steuererklärung in Frankreich ausfüllen sollen, ist dieser Artikel genau das Richtige für Sie. Entdecken Sie unseren praktischen Leitfaden, der es in der Schweiz (Kantone Genf, Waadt, Wallis, Basel, Zürich…) arbeitenden Mitarbeitern ermöglicht, ihre Steuererklärung in Frankreich einzureichen.
In welchem Land bzw. in welchen Ländern muss man Steuern zahlen, wenn man in der Schweiz arbeitet?
Zunächst einmal besteht zwischen der Schweiz und Frankreich ein Steuerabkommen, das regelt, wie Grenzgänger in beiden Ländern besteuert werden, und das eine Reihe präziser Vorschriften enthält, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Kurz gesagt: Es ist nicht möglich, dass ein und dasselbe Einkommen sowohl in der Schweiz als auch in Frankreich besteuert wird. Je nach Arbeitskanton gelten jedoch unterschiedliche Steuerregeln und Besteuerungsgrundsätze.
| Lage | Ort der Steuerzahlung | Kommentare |
|---|---|---|
| Fall 1: Person, die im Kanton Genf arbeitet und täglich nach Hause fährt | Schweiz | Diese Arbeitnehmer zahlen ihre Steuern in der Schweiz und unterliegen dort der Quellensteuer (die Steuer wird vom Genfer Unternehmen jeden Monat direkt vom Lohn einbehalten und vom Unternehmen an die kantonale Steuerverwaltung abgeführt). |
| Fall 2: Person, die im Kanton Waadt, Wallis, Jura, Neuenburg, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern oder Solothurn arbeitet und täglich nach Hause fährt | Frankreich | Ein zwischen Frankreich und diesen Kantonen unterzeichnetes Steuerabkommen sieht vor, dass Personen, die in der Schweiz arbeiten und in Frankreich wohnen, in ihrem Wohnsitzland, also in Frankreich, besteuert werden. |
| Fall 3: Personen, die in anderen Kantonen (Zürich, St. Gallen, Aargau…) arbeiten und täglich nach Hause fahren | Schweiz | – |
| Fall 4: Person, die in einem beliebigen Kanton arbeitet und einmal pro Woche nach Hause fährt | Schweiz | Personen, die unter der Woche in der Schweiz wohnen (Wochenpendler), werden in jedem Fall in der Schweiz quellenbesteuert, unabhängig vom Kanton. |
Beachten Sie jedoch, dass, wenn Sie im Laufe des Jahres Einkünfte aus französischen Quellen hatten (beispielsweise wenn Sie im Laufe des Jahres eine Beschäftigung aufgenommen haben oder wenn einer der Ehepartner in Frankreich arbeitet), die Besteuerung in beiden Ländern erfolgen kann, jedoch nicht auf dieselben Einkünfte.
Konkret bedeutet dies, dass ein Steuerhaushalt einer Person, die in der Schweiz arbeitet und in Frankreich lebt, seine Steuern entweder ausschließlich in der Schweiz, ausschließlich in Frankreich oder in beiden Ländern zahlen kann.
In welchen Fällen muss eine Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz vorgelegt werden?
Die Bescheinigung über den steuerlichen Wohnsitz ist ein Dokument, mit dem Steuerpflichtige, die unter Fall Nr. 2 fallen, der kantonalen Steuerbehörde nachweisen können, dass sie ihre Steuern in Frankreich ordnungsgemäß entrichten (und gleichzeitig den französischen Steuerbehörden mitteilen, dass sie Einkünfte von einem Schweizer Arbeitgeber beziehen werden). Diese Bescheinigung 2041-AS kann auf der Website der französischen Steuerbehörde heruntergeladen und muss Ihrem Arbeitgeber vorgelegt werden.
Wann sind die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung?
Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2020 bezüglich der Einkünfte aus dem Jahr 2019 hängen von Ihrem Wohnort ab und sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
| Abteilungen | Frist für die Abgabe der Erklärung |
|---|---|
| von 01 bis 19 | 4. Juni 2020 um Mitternacht |
| von 20 bis 54 | 8. Juni 2020 um Mitternacht |
| von 55 bis 976 | 11. Juni 2020 um Mitternacht |
| Nicht in Frankreich ansässige Personen | 4. Juni 2020 um Mitternacht |
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Steuerbehörde.
Welche Unterlagen muss man vorbereiten, um die Steuererklärung korrekt auszufüllen?
Die wichtigsten Unterlagen, die Sie für Ihre Steuererklärung zusammenstellen müssen, sind folgende:
- Eine IBAN (Bankverbindung), falls dies Ihre erste Anmeldung ist
- Die von Ihrem Arbeitgeber ausgestellte Quittung über die in der Schweiz einbehaltene Quellensteuer
- Die Bescheinigung über die Zahlung der Krankenkassenprämien (ausgestellt von der Schweizer Krankenkasse für das KVG oder vom CNTFS für die CMU)
- Abschlussauszüge von Schweizer Bankkonten (das Dokument muss die erhaltenen Zinsen ausweisen)
- Kontoauszüge von eröffneten Bankkonten (unabhängig vom Land), um die Kontonummern in Anhang 3916 („Meldung eines außerhalb Frankreichs eröffneten Kontos“) anzugeben
- Die von Ihrem Arbeitgeber ausgestellte Lohnabrechnung
- Jedes Dokument, das einen Steuerabzug rechtfertigt, beispielsweise die jährliche Steuerbescheinigung für Nachhilfeunterricht zu Hause, in der die im Jahr 2018 gezahlten Beträge aufgeführt sind.
Für Steuerzahler mit Mieteinnahmen und etwaigen Steuervergünstigungen (z. B. nach dem Pinel- oder Duflot-Gesetz):
- Auszug aus dem Tilgungsplan für die laufenden Kredite in Bezug auf die betreffende Immobilie
- Die Nebenkostenabrechnung, die in der Regel von der Hausverwaltung übermittelt wird
Um Zeit zu sparen, empfehlen wir Ihnen, diese Unterlagen zusammenzustellen, bevor Sie mit dem Ausfüllen Ihrer Steuererklärung beginnen.
Der b-sharpe-Leitfaden zum Ausfüllen der Steuererklärung in Frankreich
- Wo muss man seine Steuererklärung einreichen?
- Welche Steuerunterlagen müssen für die Steuererklärung ausgefüllt werden?
- Wie berechnet man seine Einkünfte aus Schweizer Quellen, die in der Steuererklärung anzugeben sind?
- Welches Steuerformular muss man verwenden, um seine Schweizer Einkünfte anzugeben?
- Welchen EUR-CHF-Wechselkurs soll man in der Steuererklärung verwenden?
- Welche Konten müssen gemeldet werden?
Wo muss man seine Steuererklärung einreichen?
Die Steuererklärung wird online auf der Website der französischen Steuerbehörde abgegeben. Seit 2019 ist die Online-Steuererklärung für alle Personen verpflichtend, die in ihrem Hauptwohnsitz über einen Internetzugang verfügen.
Welche Steuerformulare müssen ausgefüllt werden?
Die Steuererklärung in Frankreich sieht wie folgt aus:
- die Steuererklärung 2042, die standardmäßig geöffnet wird und in der alle Einkünfte des Steuerhaushalts unabhängig von ihrer Quelle erfasst sind.
- eine Reihe von Anhängen, die jeweils bestimmten Einkünften gewidmet sind (z. B. Mieteinnahmen) und die, sobald sie vom Steuerpflichtigen ausgefüllt wurden, (grundsätzlich) automatisch in die Steuererklärung 2042 übernommen werden.
Sobald Sie beim Finanzamt angemeldet sind und „grundlegende“ Angaben wie Ihre Adresse und Ihre persönlichen Daten eingegeben haben, können Sie im Portal auswählen, welche Rubriken angezeigt werden sollen. Jeder Anhang entspricht einer bestimmten Art von Steuererklärung, und diese Auswahl wird Ihnen entsprechend der Art Ihrer Einkünfte vorgeschlagen. Je nach Ihrer Auswahl werden die Anhänge in Ihrem Bereich angezeigt.

Wenn Sie auf die Schaltfläche „Zusatzangaben“ klicken, gelangen Sie zu einer Liste mit Zusatzangaben, die Sie anklicken müssen, damit sie angezeigt werden.
Im folgenden Beispiel,
- Wenn Sie das Kästchen „Erklärung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 2019“ (roter Pfeil) anklicken, wird der Anhang 2044 angezeigt, mit dem Sie eventuelle Mieteinnahmen angeben können
- Wenn Sie das Kästchen „Angabe der im Jahr 2019 im Ausland erzielten Einkünfte eines in Frankreich ansässigen Steuerpflichtigen“ (blauer Pfeil) anklicken, wird der Anhang 2047 angezeigt, der die Angabe der Schweizer Einkünfte sowie das Hilfsblatt zur Berechnung des Schweizer Lohns ermöglicht
- Wenn Sie das Kästchen „Meldung eines außerhalb Frankreichs eröffneten Kontos durch einen in Frankreich ansässigen Steuerpflichtigen“ (grüner Pfeil) anklicken, wird der Anhang 3916 angezeigt, in dem Sie Ihre verschiedenen im Ausland eröffneten Konten angeben können.
Bei einer „Standard“-Steuererklärung eines in der Schweiz erwerbstätigen Steuerpflichtigen müssen zwingend die Beilagen 2047 und 3916 beigefügt werden. Die übrigen Beilagen hängen von Ihrer persönlichen Situation ab.
Wie berechnet man seine Einkünfte aus Schweizer Quellen, die in der Steuererklärung anzugeben sind?
Für die Steuererklärung 2020 sind die Einkünfte des Jahres 2019 anzugeben, unabhängig davon, ob sie in der Schweiz, in Frankreich oder anderswo erzielt wurden.
Speziell bei Schweizer Einkünften sind folgende Einkünfte zu berücksichtigen:
- das Gehalt aus Ihrer beruflichen Tätigkeit in der Schweiz
- variable Gehälter und eventuelle Prämien
- Nebenleistungen wie die teilweise oder vollständige Übernahme der Krankenversicherung, der private Anteil an den Kosten für einen Dienstwagen…
Das steuerpflichtige Einkommen ist die Summe der Nettobeträge, die der Arbeitnehmer erhalten hat. Diese Angaben sind in der Lohnbescheinigung enthalten, die Ihnen Ihr Arbeitgeber normalerweise zu Beginn des Jahres ausgehändigt hat und in der alle diese Informationen zusammengefasst sind.
Im Gegensatz zu Arbeitnehmern in Frankreich, für die die französischen Steuerbehörden ein Steuerformular vorab ausfüllen, das lediglich überprüft und bestätigt werden muss, müssen Personen, die in der Schweiz arbeiten und in Frankreich leben, ihre zu versteuernden Schweizer Einkünfte auf der Grundlage der von ihrem Arbeitgeber übermittelten Angaben selbst berechnen.
In diesem Zusammenhang ist der vom Arbeitgeber ausgestellte Lohnausweis ein wichtiges Dokument, ohne das Sie Ihre Steuererklärung nicht ausfüllen können. Falls Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeber Ihnen diesen zu Beginn des Jahres nicht ausgehändigt haben, fordern Sie ihn an.
Welches Steuerformular muss man verwenden, um seine Schweizer Einkünfte anzugeben?
Da Ihre Einkünfte aus der Schweiz stammen, muss die französische Steuerbehörde einige vorbereitende Berechnungen durchführen, bevor sie diese in Ihre französische Steuererklärung aufnehmen kann. Dazu müssen Sie den Anhang 2047 unter Verwendung Ihrer schweizerischen Lohnbescheinigung ausfüllen.
#1: Geben Sie an, dass Ihre Einkünfte aus der Schweiz stammen
Wenn Sie sich auf der Website der Generaldirektion für Steuern anmelden, kreuzen Sie im Anhang Nr. 2047 bitte die beiden Kästchen an, wie im folgenden Screenshot gezeigt: Dadurch gelangen Sie anschließend zu den speziellen Erklärungsbildschirmen für Personen, die in Frankreich wohnen und in der Schweiz arbeiten.
#2: Berechnen Sie Ihr steuerpflichtiges Nettogehalt in der Schweiz
Auf dem nächsten Bildschirm erscheint dann die Rechenhilfe für das steuerpflichtige Nettoeinkommen in der Schweiz, mit der Sie Ihre Einkünfte in Schweizer Franken in Euro umrechnen und in Ihre Steuererklärung übertragen können.
Wählen Sie dazu das oder die in der Schweiz erwerbstätigen Mitglieder des Steuerhaushalts sowie die Anzahl der Kantone aus, in denen Sie im Laufe des Jahres gearbeitet haben. Wenn beispielsweise ein in Frankreich wohnhafter Zeitarbeitnehmer im Laufe des Jahres im Kanton Genf, im Kanton Waadt und im Kanton Neuenburg für drei verschiedene Arbeitgeber gearbeitet hat, muss er im Feld „Anzahl Kantone“ die Zahl „3“ auswählen. Wenn Sie hingegen für mehrere Arbeitgeber im selben Kanton gearbeitet haben, müssen Sie die Beträge aus den verschiedenen Lohnausweisen, die Sie erhalten haben, selbst addieren.
#3: Geben Sie für jeden Kanton Ihr Einkommen an
Auf der nächsten Seite ist es wichtig, den Kanton, in dem Sie gearbeitet haben, sowie den Arbeitgeber korrekt auszuwählen (falls Sie mehrere Arbeitgeber hatten, geben Sie diese bitte in das dafür vorgesehene Textfeld ein). Geben Sie außerdem die Anzahl der Monate an, in denen Sie ein Gehalt erhalten haben, und tragen Sie die Angaben aus Ihrer (oder Ihren) Schweizer Gehaltsabrechnung(en) in die entsprechenden Felder ein.
#4: Füllen Sie die Felder anhand des Lohnausweises aus
Der nächste Schritt ist ganz einfach: Sie müssen lediglich die Nummern Ihres Lohnausweises mit denen in der Beilage Nr. 2047 abgleichen und die entsprechenden Felder ausfüllen. Nachstehend finden Sie ein Beispiel; bitte füllen Sie das Formular entsprechend Ihrem Einkommen aus.
Bitte beachten Sie, dass Sie zum Ausfüllen dieses Formulars auch Ihre Zahlungsbestätigung für Ihre Krankenkassenbeiträge (CMU für Grenzgänger – CNTFS oder LAMal) benötigen, wie auf dem Screenshot unten zu sehen ist. Vergessen Sie dies nicht, denn diese gezahlten Beträge werden von Ihrem Einkommen abgezogen – es wäre schade, wenn Sie diesen Vorteil nicht nutzen würden.
Wie auf dem untenstehenden Screenshot zu sehen ist, dürfen die KVG-Beiträge einerseits und die CNTFS-/URSSAF-Beiträge (CMU) andererseits nicht an derselben Stelle ausgewiesen werden.
#5: Berechnung der Übertragungen
Sobald Sie die Angaben Ihres Lohnausweises (oder Ihrer Lohnausweise, falls Sie mehrere haben) für jeden Kanton eingegeben haben, nimmt die Steuerbehörde einen sogenannten Übertrag vor: Der von ihr auf der Grundlage der von Ihnen übermittelten Angaben berechnete Betrag wird somit je nach Situation in genau festgelegte Felder Ihrer anderen Anhänge übertragen.
Es ist daher wichtig, der Steuerbehörde genau mitzuteilen, in welcher Situation Sie sich befinden, da die Übertragungsfristen je nach Situation unterschiedlich sein können (beispielsweise gelten für französische Staatsangehörige, die in den Kantonen Waadt, Wallis, Jura, Neuenburg, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Solothurn gelten andere Übertragungsfristen als für diejenigen, die im Kanton Genf arbeiten).
Sobald das Kästchen angekreuzt ist, können Sie auf dem nächsten Bildschirm sehen, welchen Betrag in Euro die französische Steuerbehörde für Ihre Steuererklärung einbehält. Dieser Betrag wird dann in der Regel in Ihren Anhang 2047 übernommen.
Bitte beachten Sie: Der Dienst weist ausdrücklich darauf hin, dass die Übertragung vorgenommen wird. Es kommt jedoch vor, dass dies nicht der Fall ist oder dass die Übertragung nicht korrekt erfolgt. Wir empfehlen Ihnen daher, sorgfältig zu überprüfen, ob die Übertragungen in die richtigen Felder vorgenommen wurden.
Welchen EUR-CHF-Wechselkurs soll man für die Steuererklärung verwenden?
Der für die Steuererklärung für das Jahr 2020 zu verwendende Wechselkurs EUR/CHF beträgt 1 CHF = 0,90 EUR. Dieser wird hier nur zur Orientierung oder zur Überprüfung angegeben, da er ohnehin automatisch vom Online-Dienst der Steuerbehörde berechnet wird.
Welche Bankkonten müssen angegeben werden?
Das französische Steuerrecht verpflichtet Steuerzahler, ihre ausländischen Bankkonten anzugeben. Angeben müssen Konten, auf denen im Laufe des Steuerjahres mindestens eine Belastung oder Gutschrift stattgefunden hat. Diese Angabe erfolgt auf dem Formular 3916. Dabei müssen lediglich die Kontonummern und die Bankinstitute angegeben werden.
Für diejenigen, die bereits mehrere Steuererklärungen abgegeben haben, ermöglicht das System durch ein Übertragungssystem, die im Vorjahr eingegebenen Daten automatisch zu übernehmen (siehe Screenshot unten).
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Konto Sie genau angeben müssen, empfehlen wir Ihnen, diesen Beitrag zu lesen, der sich speziell mit der Angabe ausländischer Bankkonten befasst.
Fazit
Wir hoffen, dass dieser Leitfaden Ihnen bei Ihrer Steuererklärung geholfen hat. Wenn ja, vergessen Sie nicht, diesen Artikel an Ihre Freunde weiterzuleiten, und denken Sie an b-sharpe, den führenden Schweizer Online-Währungsumtauschdienst mit Vorzugskursen für Ihre Devisengeschäfte: Die Anmeldung ist kostenlos!
Wichtig: Dieser Artikel ist keinesfalls als Steuerberatung zu verstehen.
Quelle: Alle Screenshots stammen von der Website impots.gouv.fr.


