Schweiz: 4 Stellen zur Bekämpfung der Geldwäscherei
Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Gelder aus kriminellen Quellen… In den letzten Jahren haben einige Skandale das Ansehen der Finanzintermediäre getrübt. Glücklicherweise arbeiten zahlreiche Behörden zusammen, um die missbräuchliche Verwendung von Geldern durch bestimmte Personen zu bekämpfen, und übernehmen die Aufsicht und Regulierung der Finanzintermediäre.
Entdecken Sie die vier wichtigsten Schweizer Stellen, die auf die Bekämpfung der Geldwäscherei spezialisiert sind, um einen umfassenden Überblick darüber zu erhalten, wie die Schweizer Finanzintermediäre reguliert und beaufsichtigt werden.
#1 Die FINMA, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
Die am 1. Januar 2009 gegründete FINMA ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die für die Beaufsichtigung zahlreicher Finanzintermediäre wie Banken, Börsen und Versicherungsvermittler zuständig ist. Ihre Aufgabe besteht somit darin, Gläubiger, Versicherte und Anleger zu schützen und gleichzeitig das reibungslose Funktionieren der Finanzmärkte zu gewährleisten.
Dank der vollständigen Unabhängigkeit, die ihr ihr Status als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit verleiht, erfüllt die FINMA ihre verschiedenen Aufgaben mithilfe der ihr zur Verfügung stehenden Instrumente, insbesondere der Aufsicht und der Bewilligung sowie der Durchsetzung des Aufsichtsrechts.
Der Verwaltungsrat der Organisation legt alle vier Jahre nach Genehmigung durch den Bundesrat die Ziele der FINMA fest. Die Organisation der FINMA ist so aufgeteilt, dass die strategische Leitung beim Verwaltungsrat und die operative Leitung bei der Geschäftsleitung liegt. Sie ist darauf ausgelegt, ihren Auftrag effizient zu erfüllen und dabei alle ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel angemessen und verantwortungsbewusst einzusetzen.
Sie vertritt den ethischen Regulierungsansatz der Schweiz auf internationaler Ebene, indem sie mit nationalen Behörden in Organisationen zusammenarbeitet, die auf die Finanzmarktaufsicht spezialisiert sind.
E-Mail: info@finma.ch
Telefon: +41 31 327 91 00
Adresse: Laupenstrasse 27, 3003 Bern, Schweiz
Zögern Sie nicht, den Twitter- und LinkedIn-Konten der Organisation zu folgen!
#2 Die MROS, Meldestelle für Geldwäscherei
Die MROS (Money Laundering Reporting Office-Switzerland) ist dem Bundesamt für Polizei (fedpol) unterstellt und fungiert als Meldestelle, die alle Meldungen zwischen Finanzintermediären und Strafverfolgungsbehörden weiterleitet und filtert.
Es handelt sich um eine zentrale nationale Stelle, die gemäß dem Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG, insbesondere Artikel 9 und 23) alle Meldungen, die von Finanzintermediären über Verdachtsfälle übermittelt werden, an die zuständigen Behörden weiterleitet:
- Geldwäsche;
- Terrorismusfinanzierung;
- krimineller Vereinigungen;
- der Verwahrung von Geldern aus Straftaten.
Neben seiner Kommunikationsaufgabe veröffentlicht die MROS jedes Jahr eine anonymisierte Statistik zur Entwicklung der Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und organisierter Kriminalität in der Schweiz. Dabei ist zu beachten, dass die Stelle keine Polizeibehörde im Sinne bestimmter Schweizer Regulierungsbehörden ist, sondern eine Verwaltungsbehörde, die mit bestimmten spezifischen Aufgaben betraut ist.
Genau wie die FINMA ist auch die MROS auf internationaler Ebene tätig, insbesondere durch ihre Mitwirkung in der Egmont-Gruppe, einem internationalen Verband, der darauf abzielt, den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden im Rahmen der Bekämpfung der Geldwäscherei sicherer, schneller und einfacher zu gestalten.
E-Mail: mros.info@fedpol.admin.ch
Telefon: +41 58 463 40 40
Adresse: Guisanplatz 1A, CH-3003 Bern, Schweiz
Wenn Sie die MROS kontaktieren möchten, besuchen Sie bitte die entsprechende Seite.
#3 Die SRO, Selbstregulierungsorganisationen
Die nach privatrechtlichen Grundsätzen organisierten SRO sind Selbstregulierungsorganisationen, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Einhaltung der verschiedenen im Geldwäschereigesetz (GwG) vorgesehenen Pflichten durch die Finanzintermediäre sicherzustellen. Tatsächlich sind alle Finanzintermediäre, die nach den im GwG festgelegten Standards tätig sind, verpflichtet, einer von der FINMA offiziell anerkannten SRO beizutreten.
So erlassen die SRO Reglemente gemäss den Vorgaben des GwG und üben anschliessend eine Aufsicht über alle ihnen angeschlossenen Finanzintermediäre aus, um deren ordnungsgemässe Einhaltung sicherzustellen.
Die von den SRO erlassenen Reglemente enthalten insbesondere:
- die Identitätsprüfung;
- die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person;
- die Bestimmungen über die von der SRO angewandte Methode zur Überprüfung der Einhaltung der Standards;
- die Art der möglichen Sanktionen;
- etwaige Verdachtsfälle von Geldwäsche (die meldepflichtig sind).
Es ist zu beachten, dass auch die SRO von der FINMA beaufsichtigt werden; diese kann bei ihnen entweder selbst Kontrollen durchführen oder mit dieser Aufgabe Prüfungsgesellschaften beauftragen. Sollte eine SRO zudem die Voraussetzungen für ihre Anerkennung durch die FINMA nicht mehr erfüllen, kann diese ihr den Titel jederzeit entziehen.
Um von der FINMA anerkannt zu werden, müssen die SRO insbesondere:
- über eine gültige Regelung verfügen, die durchgesetzt werden muss;
- sicherzustellen, dass seine angeschlossenen Vermittler diese Vorschriften einhalten;
- die Gewähr für die einwandfreie Ausübung seiner Tätigkeit bieten;
- sicherstellen, dass allfällige Prüfgesellschaften, die sie mit der Überwachung der Einhaltung ihrer Vorschriften beauftragt haben, ebenfalls die im GwG festgelegten Anforderungen erfüllen.
#4 SO-FIT, Aufsichtsbehörde für Finanzintermediäre und Treuhänder
SO-FIT ist ein von der FINMA zugelassener gemeinnütziger Verein, der sich aus zwei Mitgliedern zusammensetzt: dem Verband der Vermögensverwalter von Genf und dem Verband der Vermögensverwalter der Genferseeregion und des Mittellands.
SO-FIT bekämpft seit vielen Jahren Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, indem es die Regulierung von Finanzintermediären sowie die aufsichtsrechtliche Überwachung von Vermögensverwaltern und Treuhändern sicherstellt.
Zu diesem Zweck stellt der Verein seine enge Nähe zu seinen Mitgliedern in den Vordergrund, deren Tätigkeiten, Kompetenzen und die Erfahrung ihrer Teams (insbesondere im rechtlichen Bereich) er genau kennt, sowie seinen Pragmatismus und seine unerschütterliche Anpassungsfähigkeit!
SO-FIT legt großen Wert darauf, seine Mitglieder und Versicherten regelmäßig zu informieren, und stellt daher auf seiner Website alle aktuellen Nachrichten zur Tätigkeit des Vereins zur Verfügung.
E-Mail: secretariat@so-fit.ch
Telefon: +41 (0)22 700 73 20
Adresse: Rue Pedro-Meylan 2, 1208 Genf, Schweiz


