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Finanzen & Steuern

Schweiz: 4 Stellen zur Bekämpfung der Geldwäscherei

Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Gelder aus kriminellen Quellen… In den letzten Jahren haben einige Skandale das Ansehen der Finanzintermediäre getrübt. Glücklicherweise arbeiten zahlreiche Behörden zusammen, um die missbräuchliche Verwendung von Geldern durch bestimmte Personen zu bekämpfen, und übernehmen die Aufsicht und Regulierung der Finanzintermediäre.

In Kürze

• Die FINMA, eine 2009 gegründete unabhängige Bundesbehörde, beaufsichtigt Banken, Börsen und Versicherungsvermittler zum Schutz von Gläubigern und Anlegern.
• Die MROS zentralisiert Verdachtsmeldungen zu Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung oder kriminellen Organisationen zwischen Finanzintermediären und Strafverfolgungsbehörden.
• Der Artikel stellt die 4 wichtigsten Schweizer Organisationen zur Regulierung und Überwachung der Geldwäschereibekämpfung vor.

Entdecken Sie die vier wichtigsten Schweizer Organisationen, die auf die Bekämpfung der Geldwäscherei spezialisiert sind, und erfahren Sie, wie die Schweizer Finanzintermediäre reguliert und beaufsichtigt werden.

#1 Die FINMA, die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht

Die am 1. Januar 2009 gegründete FINMA ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde, die für die Beaufsichtigung zahlreicher Finanzintermediäre wie Banken, Börsen und Versicherungsvermittler zuständig ist. Ihre Aufgabe besteht somit darin, Gläubiger, Versicherte und Anleger zu schützen und gleichzeitig das reibungslose Funktionieren der Finanzmärkte zu gewährleisten.

Dank der vollständigen Unabhängigkeit, die ihr der Status einer öffentlich-rechtlichen Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit verleiht, erfüllt die FINMA ihre verschiedenen Aufgaben mithilfe der ihr zur Verfügung stehenden Instrumente – insbesondere Aufsicht, Bewilligung und die Durchsetzung des Aufsichtsrechts.

Der Verwaltungsrat der Organisation legt alle vier Jahre, nach Genehmigung durch den Bundesrat, die Ziele der FINMA fest. Getrennt in die strategische Führung durch den Verwaltungsrat und die operative Führung durch die Geschäftsleitung, ist die Organisation der FINMA so konzipiert, dass sie ihren Auftrag wirksam erfüllen und dabei alle ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel angemessen und verantwortungsbewusst einsetzen kann.

Sie vertritt den ethischen Regulierungsansatz der Schweiz auf internationaler Ebene, indem sie mit nationalen Behörden innerhalb von Organisationen zusammenarbeitet, die auf die Finanzmarktaufsicht spezialisiert sind.

E-Mail: info@finma.ch

Telefon: +41 31 327 91 00

Adresse: Laupenstrasse 27, 3003 Bern, Schweiz

Zögern Sie nicht, den Twitter- und LinkedIn-Konten der Organisation zu folgen!

#2 Die MROS, Meldestelle für Geldwäscherei

Die MROS (Money Laundering Reporting Office-Switzerland) ist dem Bundesamt für Polizei (fedpol) angegliedert und fungiert als Meldestelle, die sämtliche Meldungen zwischen den Finanzintermediären und den Strafverfolgungsbehörden weiterleitet und prüft.

Es handelt sich um eine zentrale nationale Stelle, die gemäss dem Schweizer Geldwäschereigesetz (GwG, insbesondere Artikel 9 und 23) den zuständigen Behörden sämtliche Meldungen der Finanzintermediäre über folgende Verdachtsfälle übermittelt:

  • Geldwäscherei;
  • Terrorismusfinanzierung;
  • kriminelle Organisationen;
  • Besitz von Vermögenswerten krimineller Herkunft.

Neben ihrer Meldeaufgabe veröffentlicht die MROS jedes Jahr eine anonymisierte Statistik zur Entwicklung der Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und organisierter Kriminalität in der Schweiz. Zu beachten ist, dass die Stelle keine Polizeibehörde ist, wie einige Schweizer Regulierungsbehörden, sondern eine Verwaltungsbehörde mit bestimmten spezifischen Aufgaben.

Wie die FINMA ist auch die MROS auf internationaler Ebene aktiv, insbesondere durch ihre Mitwirkung in der Egmont-Gruppe, einem internationalen Zusammenschluss, der den Informationsaustausch zwischen den zuständigen Behörden im Kampf gegen die Geldwäscherei sicherer, schneller und einfacher machen soll.

E-Mail: mros.info@fedpol.admin.ch

Telefon: +41 58 463 40 40

Adresse: Guisanplatz 1A, CH-3003 Bern, Schweiz

Um die MROS zu kontaktieren, besuchen Sie bitte die entsprechende Seite.

#3 Die SRO, Selbstregulierungsorganisationen

Die privatrechtlich organisierten SRO sind Selbstregulierungsorganisationen, deren Hauptaufgabe darin besteht, die Einhaltung der im Geldwäschereigesetz (GwG) vorgesehenen Pflichten durch die Finanzintermediäre sicherzustellen. Alle Intermediäre, die gemäss den im GwG festgelegten Standards tätig sind, sind verpflichtet, einer von der FINMA offiziell anerkannten SRO beizutreten.

So erlassen die SRO Reglemente gemäss den Vorgaben des GwG und überwachen anschliessend alle ihnen angeschlossenen Finanzintermediäre, um deren ordnungsgemässe Einhaltung sicherzustellen.

Die von den SRO erlassenen Reglemente enthalten insbesondere:

  • die Identitätsprüfung;
  • die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person;
  • die Bestimmungen zur Methode, mit der die SRO die Einhaltung der Standards überprüft;
  • die Art möglicher Sanktionen;
  • allfällige Verdachtsfälle von Geldwäscherei (die zwingend gemeldet werden müssen).

Zu beachten ist, dass auch die SRO von der FINMA beaufsichtigt werden; diese kann bei ihnen selbst Kontrollen durchführen oder Revisionsgesellschaften damit beauftragen. Erfüllt eine SRO die für ihre Anerkennung erforderlichen Voraussetzungen nicht mehr, kann ihr die FINMA den Status jederzeit entziehen.

Um von der FINMA anerkannt zu werden, müssen die SRO insbesondere:

  • über ein gültiges, durchzusetzendes Reglement verfügen;
  • die Einhaltung dieses Reglements bei ihren angeschlossenen Intermediären sicherstellen;
  • die Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten;
  • sicherstellen, dass allfällige Revisionsgesellschaften, die sie mit der Durchsetzung ihrer Reglemente beauftragt haben, ebenfalls die im GwG festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

#4 SO-FIT, Aufsichtsorganisation für Finanzintermediäre und Trustees

SO-FIT ist ein gemeinnütziger Verein, dessen Tätigkeit von der FINMA bewilligt ist, und setzt sich aus zwei Mitgliedern zusammen: dem Verband der Vermögensverwalter Genf und dem Verband der Vermögensverwalter der Genferseeregion und des Mittellands.

SO-FIT bekämpft seit vielen Jahren die Geldwäscherei und die Terrorismusfinanzierung, indem sie die Regulierung der Finanzintermediäre sowie die prudenzielle Aufsicht über Vermögensverwalter und Trustees sicherstellt.

Dabei setzt der Verein auf seine grosse Nähe zu seinen Unterstellten, deren Tätigkeiten, Kompetenzen und die Erfahrung ihrer Teams (insbesondere im rechtlichen Bereich) er genau kennt, sowie auf seinen Pragmatismus und seine Anpassungsfähigkeit, die sich in jeder Situation bewährt!

SO-FIT legt grossen Wert darauf, seine Mitglieder und Unterstellten regelmässig zu informieren, und stellt auf seiner Website alle Neuigkeiten zur Tätigkeit des Vereins zur Verfügung.

E-Mail: secretariat@so-fit.ch

Telefon: +41 (0)22 700 73 20

Adresse: Rue Pedro-Meylan 2, 1208 Genf, Schweiz

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