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Import/Export in der Schweiz: Ein Überblick über die Freihandelsabkommen

Ein florierendes Import- und Exportgeschäft eröffnet Ihnen zwar Zugang zu weitaus grösseren Verbrauchermärkten als nur dem Schweizer Markt, setzt Ihr Unternehmen jedoch auch zahlreichen Abgaben aus.

In Kürze

• Schweizer Freihandelsabkommen (FHA) reduzieren oder streichen Zölle, MWST und regulatorische Hürden, um den internationalen Handel zu erleichtern.
• Die Schweiz verfügt heute über ein Netzwerk von rund 32 FHA mit 42 Partnern ausserhalb der EU, das sich ständig weiterentwickelt.
• Diese Abkommen stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Exportunternehmen und bieten Konsumenten attraktivere Preise und eine grössere Auswahl.

Zölle, Mehrwertsteuer … Die tarifären Hürden auf dem Weg Ihrer Waren können zahlreich sein. Zum Glück verfügt die Schweiz über zahlreiche Freihandelsabkommen, welche diese Barrieren beseitigen!

Entdecken Sie alle Freihandelsabkommen, die die Schweiz mit ihren Handelspartnern abgeschlossen hat, sowie deren Auswirkungen auf Ihre Import- und Exporttätigkeit.

Was sind die Schweizer Freihandelsabkommen?

Per Definition sind Freihandelsabkommen (FHA) internationale Verträge zwischen zwei oder mehreren Parteien (bei denen es sich um Staaten oder grenzüberschreitende Zusammenschlüsse handeln kann), die darauf abzielen, den internationalen Handel zu fördern, indem sie insbesondere den freien Warenverkehr gewährleisten.

In der Regel sehen diese Abkommen den Abbau von Zöllen und Zollkontrollen sowie die Aufhebung einer Reihe nationaler Vorschriften vor, die den Import oder Export von Waren, Dienstleistungen, Arbeitskräften oder ausländischem Kapital behindern.

Gut zu wissen: Weltweit gibt es heute mehr als 150 Freihandelszonen, von denen über 50 % auf Abkommen zurückgehen, die nach 1990 unterzeichnet wurden!

Im Falle der Schweiz ermöglichen Freihandelsabkommen somit den Ausbau und die Verbesserung der Wirtschaftsbeziehungen zu ihren wichtigsten Handelspartnern. Sie erleichtern damit Schweizer Unternehmen und KMU den Zugang zum internationalen Markt, insbesondere im Rahmen ihrer Import- und Exporttätigkeiten.

Zu diesem Zweck können die von der Schweiz unterzeichneten Freihandelsabkommen Folgendes aufheben:

  • Zölle;
  • die Mehrwertsteuer (MwSt.);
  • bestimmte technische Normen;
  • Einfuhrkontingente;
  • bestimmte Vorschriften hinsichtlich Verpackung und Kennzeichnung.

Derzeit verfügt die Schweiz über ein Netz von fast 32 Freihandelsabkommen mit 42 Partnern ausserhalb der Europäischen Union (EU). Dieses Netz entwickelt sich ständig weiter, und derzeit werden weitere Abkommen ausgehandelt.

Was ist das Ziel der Schweizer Freihandelsabkommen?

Freihandelsabkommen fördern sowohl die Wertschöpfung als auch die Wettbewerbsfähigkeit und das Wachstum der Schweizer Unternehmen. Darüber hinaus bieten sie den Schweizer Konsumenten und Produzenten eine Reihe von Vorteilen: Erstere profitieren von attraktiven Preisen und einer grösseren Auswahl, Letztere von Vorzugstarifen sowohl bei Rohstoffen als auch bei Halbfertigprodukten.

So betrafen die verschiedenen von der Schweiz unterzeichneten Freihandelsabkommen im Jahr 2013 fast 23 % der gesamten Exporte des Landes – ohne das Abkommen mit der Europäischen Union. Dieser Anteil entspricht mehr als der Hälfte der Schweizer Exporte in Länder ausserhalb der EU.

Die in der Schweiz geltenden Freihandelsabkommen

Import/Export mit EU-Ländern

Das historische Freihandelsabkommen

Das erste Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union wurde am 22. Juli 1972 unterzeichnet. Es wurde zwischen der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) – einem 1960 gegründeten Zusammenschluss mehrerer Staaten zur Schaffung einer europäischen Freihandelszone, dem die Schweiz bis heute angehört – und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) – einer 1957 gegründeten ehemaligen Organisation, einem Grundpfeiler der EU, die auf die wirtschaftliche Integration mehrerer europäischer Staaten abzielte – geschlossen.

Dieses Freihandelsabkommen von 1972 ermöglicht es Schweizer Unternehmen, bestimmte Industrieprodukte aus der EU zu importieren oder in die EU zu exportieren, ohne dabei Zölle entrichten zu müssen.

Bitte beachten Sie jedoch: Diese Zollbefreiung gilt nur, wenn die ein- oder ausgeführten Waren die im Abkommen festgelegten Ursprungsregeln erfüllen und ihnen eine Warenverkehrsbescheinigung beiliegt.

Eine in China hergestellte Ware beispielsweise, die nach Deutschland und anschliessend vom deutschen Lieferanten in die Schweiz eingeführt wird, würde diese Bedingungen nicht erfüllen. Folglich muss der Schweizer Importeur in diesem Fall die Zölle tatsächlich entrichten.

Die bilateralen Abkommen

Während das Freihandelsabkommen von 1972 keine landwirtschaftlichen Erzeugnisse umfasst, sind diese in den Bilateralen Abkommen I enthalten, die Jahre später, am 21. Juni 1999, unterzeichnet wurden.

Diese sehen insbesondere Folgendes vor:

  • die Abschaffung von Zöllen sowie von Einfuhrkontingenten in Bereichen wie Obst und Gemüse, Fleisch- und Weinspezialitäten, Gartenbau oder Käse;
  • die Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse in Bereichen wie dem biologischen Landbau, dem Pflanzenschutz oder dem Saatgut.

Import/Export ausserhalb der EU

Obwohl die Schweiz zahlreiche Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA unterzeichnet, kann sie durchaus auch Abkommen mit aussereuropäischen Ländern abschliessen, wie dies beispielsweise bei China, Japan oder Kanada der Fall ist.

Das Abkommen zwischen der EFTA und dem Mercosur

Die Mitgliedstaaten der EFTA (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island) und des Mercosur (Brasilien, Argentinien, Uruguay und Paraguay) haben am 23. August 2019 ein Freihandelsabkommen unterzeichnet, das Schweizer Unternehmen, die auf den Industrieexport spezialisiert sind, einen Markt von 260 Millionen Einwohnern eröffnet, der sich zudem in voller Expansion befindet.

Dank dieses Abkommens werden künftig fast 96 % der Schweizer Exporte in die Mercosur-Länder von Zollzugeständnissen profitieren, wobei rund 95 % davon gänzlich zollfrei sein werden.

Das Abkommen zwischen der EFTA und Indonesien

Am 16. Dezember 2018 schlossen die EFTA-Mitgliedstaaten und Indonesien ein weitreichendes Wirtschaftspartnerschaftsabkommen.

Langfristig bringt dieses Abkommen Folgendes mit sich:

  • mehr Rechtssicherheit;
  • eine bessere Vorhersehbarkeit der bilateralen Wirtschaftsbeziehungen;
  • eine Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Behörden.
Die übrigen aussereuropäischen Partner der Schweiz

Neben den beiden zuvor genannten grossen Abkommen hat die Schweiz zahlreiche Handelspartnerschaften mit Ländern ausserhalb der EU geschlossen, insbesondere:

  • mit dem Vereinigten Königreich (bilaterales Abkommen CH-UK) seit dem 1. Januar 2021;
  • mit der Türkei seit dem 1. April 1992;
  • mit Singapur seit dem 1. Januar 2003;
  • mit Japan (bilaterales Abkommen Schweiz-Japan) seit dem 1. September 2009;
  • mit China (bilaterales Abkommen Schweiz-China) seit dem 1. Juli 2014…

Gut zu wissen: Die vollständige Liste all dieser Partnerschaften finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Wirtschaft!

Die verschiedenen Freihandelsabkommen, die die Schweiz im Laufe ihrer jüngeren Wirtschaftsgeschichte unterzeichnet hat, um die Import- und Exporttätigkeit ihrer Unternehmen zu fördern, haben nun keine Geheimnisse mehr für Sie. Nutzen Sie sie optimal, um das Wachstum Ihrer Tätigkeit zu unterstützen!

Um Ihre Ergebnisse noch weiter zu optimieren, sollten Sie sich gegen das Wechselkursrisiko absichern, das mit internationalen Handelsgeschäften einhergeht. Zögern Sie daher nicht, den Online-Wechselkursdienst von b-sharpe zu nutzen.

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