Der Terminverkauf – der ideale Schutz vor Wechselkursrisiken für Privatpersonen?
Sind Sie Expat in der Schweiz oder Grenzgänger und möchten sich gegen Wechselkursrisiken absichern? Zu diesem Zweck greifen viele Privatpersonen auf den Terminkauf-Service ihrer Bank zurück, in der Annahme, so Geld sparen zu können, ohne ein Risiko einzugehen. Doch nur in den seltensten Fällen ist dies die beste Lösung, die Ihnen zur Verfügung steht... Hier die Erläuterungen.
Was ist ein Termingeschäft?
Ein Devisentermingeschäft oder eine Devisensicherung ist ein Vertrag zwischen einer Privatperson und einer Bank, der es der Privatperson ermöglicht, den Wechselkurs festzuschreiben, der bei ihren Währungsumrechnungen in den kommenden Monaten zur Anwendung kommen wird.
So verpflichtet der Terminkauf im Rahmen von Umrechnungen von Schweizer Franken in Euro den Bankkunden, der Bank jeden Monat eine bestimmte Anzahl Schweizer Franken gegen eine bestimmte Anzahl Euro zu einem im Vertrag zuvor festgelegten Kurs zu verkaufen.
Ein Termingeschäft hat in der Regel eine Laufzeit von 3, 6 oder 12 Monaten und ermöglicht es Privatpersonen somit, sich gegen eine mögliche ungünstige Wechselkursschwankung zwischen den beiden Währungen abzusichern, verhindert jedoch gleichzeitig, von einer günstigen Entwicklung zu profitieren. Durch die Fixierung des Wechselkurses bietet die Wechselkursgarantie auf den ersten Blick eine attraktive budgetäre Planungssicherheit.
Wie funktioniert ein Termingeschäft?
Funktionsweise
Um den Terminkurs für die Devisengarantie zu ermitteln, die sie ihrem Kunden anbietet, stützt sich die Bank direkt auf die bereits am Markt verfügbaren Informationen, nämlich:
- der Kassakurs, d. h. der Kurs, zu dem die Umrechnung sofort erfolgen kann;
- die Darlehens- und Kreditzinsen für die betreffenden Währungen zu den im Vertrag festgelegten Fälligkeitsterminen.
Anhand dieser Daten bietet die Bank einen Terminkurs an, der folglich nicht auf einer Prognose des Kassakurses zum Vertragsende basiert.
Wenn die Bank einen Terminkaufvertrag abschließt, nutzt sie einen Terminkontrakt auf dem Devisenmarkt, durch den sie sich verpflichtet, zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Menge Schweizer Franken zu verkaufen, wofür sie einen entsprechenden Betrag in Euro zu dem zuvor festgelegten Terminkurs erhält.
Beispiel
Um sich gegen Wechselkursrisiken abzusichern, schließt ein Grenzgänger mit seiner Bank einen Terminkaufvertrag ab. Die Bank verpflichtet sich damit, für jede Überweisung in Schweizer Franken, die ihr Kunde in den nächsten sechs Monaten tätigt, einen einheitlichen Terminkurs anzuwenden. Beispielsweise sechs Überweisungen à 3’500 CHF zu einem Kurs von 0,9.
Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde, die vereinbarten Beträge systematisch zu den festgelegten Terminen zu zahlen, d. h. 21 000 CHF über einen Zeitraum von 6 Monaten. Bei jeder monatlichen Einzahlung von 3 500 CHF schreibt die Bank dem Konto ihres Kunden 3 150 € gut, was nach Ablauf des festgelegten Zeitraums einer Gesamtsumme von 18 900 € entspricht.
Terminverkauf: zahlreiche Einschränkungen und Nachteile
Ein teures Produkt
Auch wenn er als wirksames Mittel gegen Wechselkursrisiken und somit als Möglichkeit zur Kosteneinsparung erscheinen mag, ist der Terminverkauf in Wirklichkeit mit sehr hohen Kosten verbunden.
Um den Schutz dieser Versicherung in Anspruch nehmen zu können, muss der Kunde nämlich mit folgenden Kosten rechnen:
- erhebliche Bearbeitungsgebühren, die bei den meisten Banken in der Regel bei etwa hundert Euro liegen;
- die (oft beträchtliche) Marge, die sich das Bankinstitut einräumt.
Was Letzteres betrifft, sollte man bedenken, dass es bei einer möglichen ungünstigen Entwicklung des Wechselkurses dazu führen kann, dass die geschützten Beträge schlichtweg zunichte gemacht werden.
Gut zu wissen: Über ein ganzes Jahr hinweg kann die Bank bei einem Kunden, der jeden Monat 5.000 CHF überweist, tatsächlich bis zu 900 Euro an Wechselkursgebühren berechnen!
Sollte der Schweizer Franken im Laufe dieses Jahres zudem unglücklicherweise an Wert gewinnen, hätte der Kunde in doppelter Hinsicht das Nachsehen…
Ein riskantes Produkt
Ein Terminverkauf verpflichtet den Kunden vertraglich dazu, monatliche Zahlungen an seine Bank zu leisten. Doch unvorhergesehene Ereignisse können ihn leider daran hindern, diese Zahlungen zu leisten.
Familiäre Gründe, ein Unfall, unvorhergesehene Ausgaben… So berechtigt diese Gründe für den Zahlungsausfall auch sein mögen, für die Bank spielen sie keine Rolle; sie ist dann berechtigt, Strafzahlungen zu verlangen. Das Monatsende finanziell zu überbrücken, kann sich dann als schwierig erweisen…
Je nach Komplexität seiner beruflichen Situation oder der Herkunft seiner Einkünfte kann es zudem vorkommen, dass eine Privatperson ihre Euro in Schweizer Franken umtauschen muss, um sie im Rahmen ihrer Wechselkursgarantie wieder in Euro umzutauschen, wodurch ihr zweimal Wechselkursgebühren entstehen!
Schließlich weisen zwar einige Banken darauf hin, dass der Terminkontrakt im Falle einer Kündigung gekündigt werden kann, doch ist dies nicht kostenlos. Bei genauer Lektüre der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Termingeschäfte wird dem Kunden klar, dass die Stornierung des Vertrags aufgrund einer Kündigung umso höhere Strafzahlungen nach sich zieht, je weiter die Vertragslaufzeit in der Zukunft liegt.
Terminverkauf: Tipps und Alternativen
Zu beachtende Vorsichtsmaßnahmen
Sollten Sie trotz dieser Warnhinweise dennoch einen Terminkontrakt abschließen wollen, finden Sie hier unsere Empfehlungen:
- Begrenzen Sie den Betrag, den Sie für eine Währungsabsicherung einsetzen, auf 30 % Ihres Einkommens. Sollte der Vertrag dies nicht zulassen (beispielsweise weil Ihr Einkommen nicht ausreicht), schließen Sie einfach keinen Terminkauf ab. Für die restlichen 70 % oder für Ihr gesamtes Gehalt sollten Sie einen Online-Währungsumtauschdienst mit Vorzugskurs in Betracht ziehen.
- Begrenzen Sie die Laufzeit des Terminverkaufs auf drei Monate. Diese kurze Laufzeit gibt Ihnen die Möglichkeit, im Falle eines Problems noch umzuschwenken. Vermeiden Sie unbedingt Laufzeiten von sechs oder zwölf Monaten.
- Informieren Sie sich vor der Unterzeichnung über eventuelle versteckte Bedingungen. Scheuen Sie sich nicht, auch unbequeme Fragen zu stellen, beispielsweise zu den Voraussetzungen für eine Kündigung des Vertrags, den damit verbundenen Kosten oder dem Vorgehen im Falle einer Kündigung, bei Zahlungsausfall usw.
Alternative zum Terminverkauf
Teuer, riskant… Der von den Banken angebotene Terminkauf ist nicht die ideale Lösung, um sich gegen Wechselkursrisiken abzusichern.
Dennoch bietet b-sharpe Privatkunden über seinen Online-Wechselkursdienst eine kostengünstigere, sicherere und ebenso effiziente Alternative, die hinsichtlich der Margen weitaus attraktiver und zudem wesentlich transparenter ist!
Gut zu wissen: Als Vermittler für Privatkunden bietet b-sharpe keine Wechselkursgarantie an.
Kunden von b-sharpe haben somit die Möglichkeit, den Wechselkurs in Echtzeit festzuschreiben, indem sie während unserer Öffnungszeiten unseren Handelsdienst anrufen. Sobald der Kurs festgeschrieben ist, haben die Kunden 48 Stunden Zeit, um den Betrag zu überweisen, und schützen sich so vor Wechselkursschwankungen zwischen der Überweisung von ihrer Bank und dem Eingang bei b-sharpe.


