Import und Export in der Schweiz: 5 wichtige Punkte, die man nicht außer Acht lassen sollte
Seit dem 1. Januar 1973 und der Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft verfügen Schweizer und französische Unternehmen über einen rechtlichen Rahmen, der der Entwicklung fruchtbarer Handelsbeziehungen förderlich ist.
• Die Volatilität des EUR/CHF-Kurses stellt ein grosses Risiko für Import-Export-Unternehmen dar, wie der Frankenschock von über 20% im Jahr 2015 zeigte.
• Die vom Finanzintermediär erhobenen Wechselgebühren verdienen besondere Aufmerksamkeit: manche Bankinstitute wenden wenig transparente Margen und versteckte Gebühren an.
• Eine Exportrisikoversicherung ergänzt die wesentlichen Vorsichtsmassnahmen, um grenzüberschreitende Import-Export-Geschäfte abzusichern.
Um jedoch den Erfolg Ihrer grenzüberschreitenden Import- und Exportgeschäfte zu gewährleisten, sollten Sie fünf zentralen Punkten besondere Aufmerksamkeit widmen. Hier sind sie!
#1 Die Volatilität des EUR/CHF-Wechselkurses
Die Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro (EUR) und dem Schweizer Franken (CHF) stellen ein erhebliches Risiko für grenzüberschreitende Importeure und Exporteure dar: das Wechselkursrisiko.
Aufgrund der zeitlichen Verzögerung zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang tragen sowohl Käufer als auch Verkäufer das Risiko, dass der Wert einer auf eine Fremdwährung lautenden Rechnung in der Landeswährung sinkt.
Diese Schwankungen des EUR/CHF-Wechselkurses sind alles andere als nebensächlich: Sie wirken sich direkt auf Ihre Handelsmargen und die Rentabilität Ihres Unternehmens aus.
Im Jahr 2015 hatte der plötzliche Anstieg des Schweizer Frankens gegenüber der Einheitswährung um mehr als 20 % Schweizer Exporteuren und europäischen Importeuren erhebliche Sorgen bereitet…
Um solche Enttäuschungen zu vermeiden, können Sie eine Absicherungsstrategie umsetzen, um Ihr Wechselkursrisiko durch den Kauf oder Verkauf von Finanzderivaten auszugleichen. Noch einfacher ist es, wenn Sie Ihre Wechselkurse dank unserer Lösung für Unternehmen im Voraus festschreiben.
#2 Die Wechselkursgebühren Ihres Vermittlers
Bei der Umrechnung Ihrer Schweizer Franken in Euro (oder umgekehrt) verdient Ihr Finanzvermittler an der Anwendung einer mehr oder weniger transparenten Wechselkursmarge.
In Ihrem eigenen Interesse ist es jedoch unerlässlich, die einbehaltenen Beträge genau zu verstehen, um sicherzugehen, dass Sie von einem wirklich wettbewerbsfähigen effektiven Wechselkurs profitieren!
Nicht spezialisierte Bankvermittler neigen nämlich dazu, wenig attraktive Wechselkurse anzubieten, gepaart mit einer komplexen Gebührenstruktur voller „versteckter” Kosten.
Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen: Verlangen Sie ein wettbewerbsfähiges und transparentes Angebot. Ein paar eingesparte Zehntelprozent sind nicht unerheblich, wenn man sie auf Ihren Umsatz oder Ihre Einkaufsrechnungen anwendet.
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Beachten Sie jedoch: Auch wenn es in Ihrem Interesse liegt, Ihre Wechselkursgebühren zu optimieren, sollten Sie auch die Seriosität, Qualität, Fachkompetenz und Reaktionsfähigkeit Ihres Vermittlers berücksichtigen!
#3 Die Exportrisikoversicherung
Um die ordnungsgemässe Erfüllung Ihrer Handelsverträge sicherzustellen, sollten Sie sich gegen die wichtigsten Risiken absichern, die Ihre Exportgeschäfte beeinträchtigen könnten – unabhängig davon, ob diese Risiken bei der Vertragserfüllung oder bei der Begleichung der Forderung auftreten.
Auf Schweizer Seite ermöglicht Ihnen die Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV), Ihre Geschäfte wirksam gegen politische Risiken und das Delkredere-Risiko (Handelsrisiko) abzusichern. Auf französischer Seite können Sie sich in diesem Fall auf die Garantien der öffentlichen Investitionsbank (BPI) verlassen.
#4 Behördliche Formalitäten
Waren, die in die Schweiz eingeführt werden, müssen mittels einer Einfuhrzollanmeldung zusammen mit den erforderlichen Unterlagen angemeldet werden. Ursprungsnachweise, Rechnungen, Bewilligungen … Die genaue Liste der erforderlichen Unterlagen hängt von der Art der Waren ab.
Waren, die aus der Schweiz ausgeführt werden, müssen wiederum Gegenstand einer Ausfuhrzollanmeldung sein, die ebenfalls die je nach ausgeführten Waren erforderlichen Unterlagen enthält.
Die für diese Formalitäten erforderlichen Tarifnummern finden Sie auf der Website TARES.
Hinweis: Bei regelmässigen Sendungen können Sie ausserdem den Status eines zugelassenen Versenders beantragen, um diesen Anmeldeprozess zu vereinfachen, und anschliessend das EDa-Verfahren einleiten, um dieses Mal die Zollabfertigung der Waren zu vereinfachen.
#5 Zölle und Mehrwertsteuer
Während aus der Schweiz exportierte Produkte auf Schweizer Seite von der Mehrwertsteuer und den Zöllen befreit sind, werden importierte Waren hingegen besteuert.
Die auf importierte Waren erhobenen Zölle hängen von mehreren Faktoren ab (Art, Gewicht, Menge usw.). Die Mehrwertsteuer wird standardmässig mit einem Satz von 7,7 % erhoben, mit einem ermässigten Satz von 2,5 % unter anderem für bestimmte Kultur- oder Medizingüter.
Nachdem die Fragen rund um den Währungsumtausch und die administrativen Aspekte nun geklärt sind, können Sie sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren: die Entwicklung Ihres Unternehmens!


