Import und Export in der Schweiz: 5 wichtige Punkte, die man nicht außer Acht lassen sollte
Seit dem 1. Januar 1973 und der Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft verfügen Schweizer und französische Unternehmen über einen rechtlichen Rahmen, der der Entwicklung fruchtbarer Handelsbeziehungen förderlich ist.
Um jedoch den Erfolg Ihrer grenzüberschreitenden Import- und Exportgeschäfte zu gewährleisten, sollten Sie fünf wichtige Punkte besonders im Auge behalten. Hier sind sie!
#1 Die Volatilität des EUR/CHF-Wechselkurses
Die Wechselkursschwankungen zwischen dem Euro (EUR) und dem Schweizer Franken (CHF) bergen für grenzüberschreitende Importeure und Exporteure ein erhebliches Risiko: das Wechselkursrisiko.
Aufgrund der zeitlichen Verzögerung zwischen Rechnungsstellung und Zahlungseingang gehen sowohl Käufer als auch Verkäufer das Risiko ein, dass sich der Wert einer auf Fremdwährung lautenden Rechnung in der Landeswährung verringert.
Diese Schwankungen des EUR/CHF-Wechselkurses sind keineswegs nebensächlich, sondern wirken sich direkt auf Ihre Handelsspannen und die Rentabilität Ihres Unternehmens aus.
Im Jahr 2015 hatte der plötzliche Anstieg des Schweizer Frankens gegenüber der Einheitswährung um mehr als 20 % den Schweizer Exporteuren und den europäischen Importeuren somit große Sorgen bereitet…
Um solche Enttäuschungen zu vermeiden, können Sie eine Absicherungsstrategie entwickeln, um Ihr Wechselkursrisiko durch den Kauf oder Verkauf von Finanzderivaten auszugleichen. Noch einfacher ist es, wenn Sie Ihre Wechselkurse im Voraus mit unserer Lösung für Unternehmen festschreiben.
#2 Die Wechselkursgebühren Ihres Vermittlers
Bei der Umrechnung Ihrer Schweizer Franken in Euro (oder umgekehrt) verdient Ihr Finanzdienstleister an der Anwendung einer mehr oder weniger transparenten Wechselkursspanne.
In Ihrem eigenen Interesse ist es jedoch unerlässlich, die abgezogenen Beträge genau zu verstehen, um sicher zu sein, dass Sie von einem wirklich wettbewerbsfähigen effektiven Wechselkurs profitieren!
Nicht spezialisierte Bankvermittler neigen nämlich dazu, wenig attraktive Wechselkurse anzubieten, gepaart mit einer komplexen Gebührenordnung, die voller „versteckter“ Kosten steckt.
Lassen Sie sich nicht über den Tisch ziehen, verlangen Sie ein wettbewerbsfähiges und transparentes Angebot. Ein paar Zehntelprozent Einsparung sind nicht zu verachten, wenn es darum geht, diese auf Ihren Umsatz oder Ihre Einkaufsrechnungen anzuwenden.
> Berechnen Sie die möglichen Einsparungen mit unserem Online-Rechner.
Beachten Sie jedoch: Auch wenn es in Ihrem Interesse liegt, Ihre Wechselkursgebühren zu optimieren, sollten Sie auch die Seriosität, Qualität, Fachkompetenz und Reaktionsfähigkeit Ihres Vermittlers berücksichtigen!
#3 Die Export-Risikoversicherung
Um die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Handelsverträge zu gewährleisten, sollten Sie sich gegen die wichtigsten Risiken absichern, die Ihre Exportgeschäfte beeinträchtigen könnten, unabhängig davon, ob diese Risiken während der Vertragsabwicklung oder bei der Begleichung der Forderung auftreten.
Auf Schweizer Seite können Sie Ihre Geschäfte mit der Schweizerischen Exportrisikoversicherung (SERV) wirksam gegen politische Risiken und das Delkredere-Risiko (Handelsrisiko) absichern. Auf französischer Seite können Sie sich in diesem Fall auf die Garantien der öffentlichen Investitionsbank (BPI) verlassen.
#4 Behördliche Formalitäten
Waren, die in die Schweiz eingeführt werden, müssen mittels einer Einfuhrzollanmeldung unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen angemeldet werden. Ursprungsnachweise, Rechnungen, Bewilligungen … Die genaue Liste der erforderlichen Unterlagen hängt dabei von der Art der Waren ab.
Waren, die aus der Schweiz ausgeführt werden, müssen hingegen Gegenstand einer Ausfuhrzollanmeldung sein, die ebenfalls die je nach den ausgeführten Waren erforderlichen Unterlagen enthält.
Die für diese Formalitäten erforderlichen Tarifnummern finden Sie auf der Website TARES.
Hinweis: Bei regelmässigen Sendungen können Sie auch den Status eines zugelassenen Versenders beantragen, um diesen Anmeldeprozess zu vereinfachen, und anschliessend das EDa-Verfahren einleiten, um diesmal die Zollabfertigung der Waren zu vereinfachen.
#5 Zölle und Mehrwertsteuer
Schließlich sind aus der Schweiz exportierte Produkte auf Schweizer Seite von der Mehrwertsteuer und den Zöllen befreit, während importierte Waren hingegen besteuert werden.
Die auf importierte Waren erhobenen Zölle hängen von verschiedenen Faktoren ab (Art, Gewicht, Menge usw.). Die Mehrwertsteuer beträgt standardmäßig 7,7 %, wobei für bestimmte Kulturgüter oder medizinische Produkte ein ermäßigter Satz von 2,5 % gilt.
Nun, da die Fragen zum Währungsumtausch und die administrativen Angelegenheiten geklärt sind, können Sie sich voll und ganz auf das Wesentliche konzentrieren: den Ausbau Ihres Unternehmens!


