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Leben in der Schweiz

Ein Fahrzeug in die Schweiz importieren: Ablauf, Unterlagen und Kosten

Zölle, Mehrwertsteuer und Abgaben: Bei der Einfuhr eines Fahrzeugs in die Schweiz fallen verschiedene Kosten an.

In Kürze

• Ein Fahrzeug in die Schweiz zu importieren erfordert den Gang zu einem zuständigen Zollamt, das gegen 20 CHF einen Verzollungsnachweis ausstellt.
• Anschliessend muss das Fahrzeug vom kantonalen Strassenverkehrsamt zugelassen werden (Lärm, Abgase, Ausrüstung), bevor die Vignette (40 CHF) ausgestellt wird.
• Für die Verzollung sind mehrere Dokumente erforderlich: Kaufvertrag, Fahrzeugausweis, Ausweisdokument und e-dec-Deklaration.

Je nach Fall ist das Verfahren für die Einfuhr eines Fahrzeugs in die Schweiz mehr oder weniger aufwendig. Unabhängig vom Fahrzeugtyp und den Bedingungen der Einreise auf Schweizer Staatsgebiet finden Sie hier alle Formalitäten, die Sie erledigen müssen.

Das Einfuhrverfahren

Zollstelle

Wenn Sie ein Fahrzeug in die Schweiz einführen, müssen Sie sich an eine für Handelswaren zuständige Zollstelle wenden. Diese ist an jedem während der Öffnungszeiten für den Reiseverkehr besetzten Grenzübergang zu finden und stellt Ihnen gegen eine Gebühr von 20 Schweizer Franken einen Nachweis der Verzollung aus.

An diesen Stellen erhalten Sie die Aufnahmebescheinigung 15.25, mit der Sie zwei Werktage Zeit haben, Ihr Fahrzeug anzumelden.

Am besten ist es jedoch, die Zollbehörden im Voraus über Ihre Ankunft zu informieren, damit Sie bereits beim Grenzübertritt über die offizielle Bescheinigung der Verzollung verfügen.

Kantonale Behörde

Zusätzlich zur Entrichtung der Zollabgaben muss Ihr Fahrzeug durch eine Bewilligung der kantonalen Behörde zum Verkehr auf Schweizer Strassen (Autobahnen und Autostrassen) zugelassen werden.

Das kantonale Strassenverkehrsamt führt dazu eine technische Prüfung durch, bei der folgende Kriterien überprüft werden:

  • Lärmvorschriften;
  • Abgasvorschriften;
  • Bauvorschriften des Fahrzeugs;
  • Ausrüstungsvorschriften des Fahrzeugs;
  • Zulassung des Leasingfahrzeugs;
  • Typengenehmigung.

Sobald die Verkehrsabgabe entrichtet wurde (diese unterscheidet sich zwischen Personenwagen und Lastwagen) und der von der Zollstelle ausgestellte Nachweis Ihrer Verzollung vorliegt, erhalten Sie eine Vignette im Wert von 40 Schweizer Franken.

Erforderliche Unterlagen

Verzollung

Um die Einfuhrzölle zu entrichten, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:

  • Kaufvertrag oder Rechnung;
  • Fahrzeugausweis oder Zulassungsbescheinigung;
  • gültiges Ausweisdokument;
  • e-dec-Anmeldung (Einfuhrzoll);
  • vom Verkäufer vorgelegter Ursprungsnachweis (je nach Fall).

Beachten Sie, dass Sie die Abwicklung dieser Zollformalitäten an einen Partner delegieren können, zum Beispiel an:

  • eine Zollagentur;
  • ein Logistikunternehmen;
  • eine Spedition.

Wenn Sie sich für diese Lösung entscheiden, treffen Sie Ihre Wahl unbedingt vor der Einfuhr. In diesem Fall werden die Zollabgaben zunächst vom betreffenden Partner übernommen, bevor sie Ihnen in Rechnung gestellt werden.

Umzug

Wenn Sie als Wohnsitznehmer in die Schweiz ziehen und Ihr Fahrzeug einführen möchten, gibt es zwei Fälle:

  1. Der Kauf Ihres Fahrzeugs liegt weniger als 6 Monate zurück. In diesem Fall haben Sie einen Monat Zeit, um die geforderten Unterlagen vorzulegen und Ihr Fahrzeug anzumelden.
  1. Der Kauf Ihres Fahrzeugs liegt mehr als 6 Monate zurück. In diesem Fall haben Sie eine Frist von einem Jahr und haben Anspruch auf die Befreiung von Zöllen und Mehrwertsteuer, sofern Sie Ihr Fahrzeug nicht innerhalb des darauffolgenden Jahres weiterverkaufen.

In jedem Fall müssen Sie Folgendes vorlegen:

  • einen Fahrzeugausweis;
  • ein Ausweisdokument;
  • eine Rechnung, aus der das Kaufdatum und der Wert des Fahrzeugs hervorgehen;
  • eine Arbeits-/Aufenthaltsbewilligung, eine Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung oder eine Niederlassungsbewilligung.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die Befreiung in Anspruch nehmen möchten, wird von Ihnen eine Kopie des Antrags auf Verzollung von Umzugsgut verlangt.

Wenn Sie keinen Anspruch auf die Befreiung haben, unterliegen Sie:

  • einer Mehrwertsteuer von 8 %;
  • einer Verbrauchssteuer von 4 %;
  • Abgaben und Zöllen.

Vorübergehende Einfuhr

Jede vorübergehende Einfuhr zu rein touristischen Zwecken ist ohne Zollanmeldung innerhalb der Grenze von einem Jahr Aufenthalt auf Schweizer Staatsgebiet zulässig.

Beachten Sie jedoch, dass Einschränkungen gelten für:

  • Arbeitnehmer;
  • Geschäftsreisende;
  • ausländische Studierende.

Mehrwertsteuer und Zölle

Fahrzeugtyp

Die Höhe der anfallenden Zölle unterscheidet sich je nach Art des betreffenden importierten Fahrzeugs:

  • Anhänger: 12 CHF pro 100 kg;
  • Wohnwagen: 19 CHF pro 100 kg;
  • Zweiräder: 37 CHF pro 100 kg;
  • Personenwagen: zwischen 12 und 15 CHF pro 100 kg;
  • Wohnmobil: zwischen 12 und 15 CHF pro 100 kg;
  • Wasserfahrzeug: zwischen 30 und 45 CHF pro 100 kg.

Sätze und Berechnung

Die Zölle werden auf Grundlage des Gewichts des importierten Fahrzeugs berechnet und hängen nicht von dessen Alter ab; diese Sätze stützen sich auf den Tares.

Für Fahrzeuge aus Staaten, die ein Freihandelsabkommen mit der Schweiz abgeschlossen haben, gelten jedoch besondere Regelungen. Waren aus diesen Staaten können dann zollfrei eingeführt werden oder von Zollpräferenzen profitieren.

Bitte beachten Sie: Zur Bestätigung dieser Zollbefreiung wird ein gültiger Ursprungsnachweis verlangt.

Die Steuersätze entsprechen gemäss der Richtlinie R-68 4 % des Gesamtwerts des Fahrzeugs (umgerechnet in Schweizer Franken). Dieser umfasst den Verkaufspreis oder den Eintauschpreis.

Wurde das Fahrzeug von einem Dritten geschenkt oder fehlen Angaben, behält sich die Zollstelle das Recht vor, den Wert des Fahrzeugs zu schätzen.

Gut zu wissen: Hier finden Sie die Formulare zur Automobilsteuer.

Die anwendbare Mehrwertsteuer entspricht gemäss der geltenden Regelung dem Normalsatz von 7,7 %.

CO2-Emissionen

Die Revision des CO2-Gesetzes zeigt, welche Bedeutung die Schweiz diesem Thema beimisst.

Ab einem bestimmten Emissionsschwellenwert werden Sanktionen verhängt durch:

  • das Bundesamt für Strassen (ASTRA) für Kleinimporteure;
  • das Bundesamt für Energie (BFE) für Grossimporteure.

Für weitere Informationen steht Ihnen ein Berechnungstool für die anfallenden Sanktionen zur Verfügung.

Beispiel für eine Fahrzeugeinfuhr

Vor 3 Jahren haben Sie einen Renault Clio mit 90 PS und einem Gewicht von 1200 kg erworben, den Sie nun in die Schweiz einführen möchten.

  1. Sie wenden sich für die Bearbeitung Ihres Antrags an die zuständige Zollstelle und legen die erforderlichen Unterlagen vor.
  1. Sie sind wohnhaft in der Schweiz: Ihr Fahrzeug wurde vor mehr als 6 Monaten gekauft, somit profitieren Sie von der Befreiung von Mehrwertsteuer und Zöllen.

Sie sind nicht wohnhaft in der Schweiz: Sie müssen eine Mehrwertsteuer in Höhe von 8 % des Kaufwerts des Fahrzeugs, eine Verbrauchssteuer von 4 % sowie Zölle entrichten.

  1. Die Zölle betragen für einen Personenwagen höchstens 15 CHF pro angefangene 100 kg. Für Ihren Clio fallen als Nichtansässiger also höchstens 12 × 15 = 180 CHF an Zöllen an.
  1. Anschliessend müssen Sie sich nur noch um die CO2-Emissionen Ihres Fahrzeugs sowie um dessen Zulassung durch die zuständige kantonale Behörde kümmern.

Die Modalitäten für die Einfuhr eines Fahrzeugs in die Schweiz hängen somit ebenso von dessen Eigenschaften wie von seinem Herkunftsland und Ihrem Status ab. Dieses Verfahren wird sowohl beim Grenzübertritt als auch auf kantonaler Ebene abgewickelt.

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